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SMART™ Technologies ULC
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für die SMART Notebook™ Collaborative Learning Software 10 und verwandte SMART Software

Letzte Änderung: 09. Mai 2011

Bitte lesen Sie sich diese Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Lizenz“) vor Verwendung der Software vollständig und sorgfältig durch. Diese Lizenz enthält Bestimmungen, in denen die Einschränkungen bezüglich der Benutzerrechte und der SMART Haftung festgelegt werden, die u. U. für Ihre Nutzung der Software gelten. Indem Sie die Software installieren und verwenden, akzeptieren Sie die Rechtsverbindlichkeit der Bedingungen und Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung. Wenn Sie den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht nutzen.

Diese Lizenz ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem „Endbenutzer“ (als natürlicher oder juristischer Person) und SMART Technologies ULC und seinen Tochtergesellschaften („SMART“) über die Nutzung der Software. Falls es sich bei dem Endbenutzer um eine juristische Person (wie z. B. eine lizenznehmende Organisation) handelt oder Sie diese Lizenz im Namen anderer Endbenutzer akzeptieren, a) erkennen Sie an, dass Sie oder die juristische Person dafür verantwortlich sind bzw. ist, dass andere Endbenutzer die in dieser Lizenz angeführten Bestimmungen, Einschränkungen und Anforderungen kennen und erfüllen, und b) ferner garantieren Sie, dass Sie befugt sind, die Bestimmungen dieser Lizenz im Namen der juristischen Person und anderer Endbenutzer anzunehmen.

1. DEFINITIONEN:

1.1 „Aktiv nutzen“ oder „Aktive Nutzung“ bezeichnet das Ausführen, Zugreifen, Installieren, Nutzen oder Anzeigen der Software, aber nicht dort, wo die Software lediglich in das fragliche Gerät geladen oder auf diesem Gerät gespeichert wird.

1.2 „Klassenzimmer“ bezeichnet eine Kombination aus einer festgelegten Anzahl von Schülergeräten (die Anzahl der Schülergeräte wird vor dem Kauf der Software-Produktlizenz oder des zugehörigen lizenzierten Produkts festgelegt) und einer ausreichenden Anzahl von Lehrergeräten (entspricht der wahrscheinlichen Anzahl der erforderlichen Lehrer basierend auf dem von SMART in regelmäßigen Abständen für das verwendete Software-Produkt ermittelte Lehrer-Schüler-Verhältnis), sofern es keine andere Vereinbarung zwischen SMART und der lizenznehmenden Organisation gibt.

1.3 „Rechner“ bezeichnet einen persönlichen Computer und andere Rechner- oder Anzeigegeräte.

1.4 „Dokumentation“ bezeichnet die proprietären Handbücher und Anleitungen für die Software von SMART Technologies ULC (SMART) in Papierform oder elektronischer Form.

1.5 „Endbenutzer“ (oder alternativ „Sie“) bezeichnet die lizenznehmende Organisation und gegebenenfalls sämtliche Angestellte (einschließlich und ohne Ausnahme Lehrer und Dozenten), Berater, Schüler und andere interessierte Mitglieder am Standort, die die Software nutzen.

1.6 „Lehrergeräte“ bezeichnet die festgelegte Anzahl an qualifizierten Geräten, die hauptsächlich zur Nutzung von Lehrkräften lizenziert wurden (d. h. die Anzahl der Lehrernutzungslizenzen, die von der lizenznehmenden Organisation erworben oder der lizenznehmenden Organisation aufgrund des Lehrer-Schüler-Verhältnisses im Klassenzimmer zugewiesen wurden).

1.7 „Interaktives Anzeigegerät“ bezeichnet ein Whiteboard, ein Bildschirmdigitalisierungsgerät, einen Slate, einen Anzeigebildschirm, einen Monitor oder einen Projektor, das bzw. der über eine Bildschirmdiagonale von mehr als 18" verfügt und Benutzern die Möglichkeit bietet, durch andere Hilfsmittel als eine Standardtastatur oder -maus mit Daten zu interagieren bzw. Daten zu bearbeiten oder zu ändern, unter anderem über berührungs- oder stiftsensitive Geräte.

1.8 „Lizenziertes Produkt“ bezeichnet jedes zutreffende SMART Produkt, das mit der entsprechenden Software-Anwendung versendet wird bzw. bei dem diese Software im Preis enthalten ist. In Bezug auf die SMART Notebook Software gewährleisten die folgenden lizenzierten Produkte die folgende zugehörige Lizenz:

(a) Das SMART Board™ Interactive Whiteboard beinhaltet eine SMART Notebook Gemeinschaftslizenz und eine SMART Notebook Personenlizenz (Standort)

(b) Das SMART Podium™ Interactive Pen Display beinhaltet eine SMART Notebook Gemeinschaftslizenz und eine SMART Notebook Personenlizenz (Standort)

(c) Das SMART Interactive Display beinhaltet eine SMART Notebook Gemeinschaftslizenz und eine SMART Notebook Personenlizenz (Standort)

(d) Das SMART Response™ Interactive Response System beinhaltet eine SMART Notebook Personenlizenz (Standort)

(e) Die SMART Classroom Suite™ Interactive Learning Software beinhaltet eine entsprechende Anzahl von SMART Notebook Personenlizenzen (Einzelplatz)

(f) Die SMART Document Camera™ Document Camera umfasst eine entsprechende Anzahl von SMART Notebook Personenlizenzen (Einzelplatz)

(g) Der SMART Slate™ Wireless Slate beinhaltet eine SMART Notebook Personenlizenz (Einzelplatz)

(h) Das SMART Table™ Interactive Learning Center umfasst die entsprechende Anzahl von SMART Notebook Personenlizenzen (Einzelplatz)

(i) entsprechend andere SMART Produkte, die von SMART von Zeit zu Zeit eingeführt und von SMART als lizenziertes Produkt für diese Lizenzart identifiziert werden

1.9 „Lizenznehmende Organisation“ steht für die Einheit (oder die Person, wenn das Lizenzprodukt individuell erworben wurde), die das Lizenzprodukt und die zugehörige Lizenz zum eigenen Nutzen und, sofern zutreffend, im Namen seiner Endbenutzer erworben hat.

1.10 „Wartung“ bezeichnet den Zugang zu allen Upgrades, Aktualisierungen, Fehlerbehebungen, Service Packs, neuen Versionen und Punktveröffentlichungen für die fragliche Software. Die Wartungsbestimmungen, die weitere in die Wartung eingeschlossene Dienstleistungen umfassen, werden u. U. in einer separaten Wartungsvereinbarung von SMART näher dargelegt.

1.11 „Qualifiziertes Gerät“ bezeichnet ein Gerät (unabhängig davon, ob es sich um einen Rechner, ein Schülergerät, ein Lehrergerät oder ein anderes genehmigtes Gerät handelt), das sich entweder im Besitz oder unter Kontrolle der lizenznehmenden Organisation am festgelegten Standort oder im persönlichen Besitz von Angestellten, Beratern, Schülern oder interessierten Mitgliedern der lizenznehmenden Organisation befindet, die in jedem Fall mit diesem Standort verknüpft sind, vorausgesetzt die Software wird hauptsächlich für Aktivitäten in Zusammenhang mit der lizenznehmenden Organisation verwendet und diese Aktivitäten beschränken sich auf die Zeit, in der die genannten Personen im Namen der lizenznehmenden Organisation handeln und Schüler eben dieser sind.

1.12 „Standort“ bezeichnet einen einzelnen physikalischen Ort unter der Jurisdiktion oder der Kontrolle der lizenznehmenden Organisation, wie z. B. eine Schule, einen Campus oder eine Gruppierung von Gebäuden oder Strukturen, die unter dieselbe rechtliche Eigentumsbeschreibung fallen.

1.13 „SMART Notebook Gemeinschaftslizenz“ bezeichnet eine Nutzungslizenz für die SMART Notebook Software, die den in Abschnitt 2.2 (a) (i) unten aufgeführten Lizenzbestimmungen unterliegt.

1.14 „SMART Notebook Personenlizenz (Einzelplatz)“ bezeichnet eine Nutzungslizenz für die SMART Notebook Software, die den in Abschnitt 2.2 (a) (iii) unten aufgeführten Lizenzbestimmungen unterliegt.

1.15 „SMART Notebook Personenlizenz (Standort)“ bezeichnet eine Nutzungslizenz für die SMART Notebook Software, die den in Abschnitt 2.2 (a) (ii) unten aufgeführten Lizenzbestimmungen unterliegt.

1.16 „SMART Response Interactive Response System“ bezeichnet die SMART Response Software, die Webanwendung und/oder die Antworteinreichungsgeräte, die von den Schülern verwendet werden (beispielsweise die zur Einreichung von Antworten dienenden SMART Response Clicker oder Fernbedienungen oder die Software, die von den Schülergeräten genutzt wird).

1.17 „Software“ bezeichnet im einzelnen und in ihrer Gesamtheit folgende proprietäre und von SMART bereitgestellte Software, Treiber und Firmware, soweit im Rahmen der erworbenen Lizenzen zutreffend: Die SMART Notebook™ Software, die Schüleredition der SMART Notebook™ Software, die SMART Response™ Interactive Response Software (ggf. jeder Modus und die zugehörige Webanwendung), die SMART Notebook Math Tools™ Software, die SMART Sync™ Klassenraum-Managementsoftware, die Mixed Reality Werkzeuge der SMART Document Camera™ und die SMART Classroom Suite™ Interactive Learning Software und die zugehörige Firmware und die entsprechenden Treiber, Werkzeuge und Hilfsprogramme, jeweils bestehend aus Computerprogramm(en) in Objektcodeform (einschließlich aller Upgrades, Releases, Datenbanken und Verbesserungen, gemäß Abschnitt 5 unten), die an den Endbenutzer geliefert werden, sowie allen Kopien davon gemäß dieser Lizenz. Die Software beinhaltet außerdem sämtliche etwaige Software von Dritten sowie die Unterlagen, die von SMART an den Endbenutzer geliefert wird. Die Software kann in lizenzierten Produkten enthalten oder auf lizenzierten Produkten installiert sein, von der SMART Website oder einer von SMART gelieferten CD heruntergeladen oder auf einem von SMART gelieferten USB-Stick installiert werden.

1.18 „Schülergeräte“ bezeichnet die festgelegte Anzahl von Rechnern, die lizenziert oder innerhalb eines Standorts zugewiesen wurden und hauptsächlich zur Nutzung durch den Schülern dienen (d. h. die Anzahl an Schülernutzungslizenzen, die von der lizenznehmenden Organisation erworben wurden).

1.19 „Nutzung“ oder „genutzt“ bezeichnet die mittelbare oder unmittelbare Installation der Software sowie das Laden, Ausführen, Zugreifen, Verwenden, Speichern oder Anzeigen der Software.

2. LIZENZGEWÄHRUNG:

2.1 Allgemeines: Die gegenwärtige Lizenz ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Endbenutzer (einer natürlichen Person oder die lizenznehmende Organisation) und SMART Technologies ULC über die Nutzung der Software. Wenn ein System einer lizenznehmenden Organisation oder ein technischer Administrator oder ein anderer Vertreter diese Bedingungen im Namen aller beabsichtigten Endbenutzer der lizenznehmenden Organisation akzeptiert, liegt es in der Verantwortung dieser lizenznehmenden Organisation sicherzustellen, dass die Bedingungen dieser Lizenz vom Endbenutzer verstanden und eingehalten werden. Die Software ist durch Urheberrechte und internationale Verträge zum Urheberrecht und anderen Gesetzen und Verträgen zum geistigen Eigentum geschützt. Die im Rahmen der gegenwärtigen Lizenz gewährten Rechte sind auf die Rechte des geistigen Eigentums von SMART und seiner Lizenzgeber an der Software beschränkt und schließen keine anderen Patentrechte oder Rechte an geistigem Eigentum ein. Die Software wird gemäß den Bestimmungen und Einschränkungen dieser Lizenz an Sie lizenziert (oder gemäß den Redistributionsrechten von SMART unterlizenziert) und nicht veräußert. Wenn die Software von SMART per CD, DVD, USB oder auf einer anderen Art von physikalischem Medium geliefert wird, gehört der lizenznehmenden Organisation oder (sofern zutreffend) dem Endbenutzer zwar das Medium, auf dem die Software gespeichert ist, aber SMART und/oder der/die Lizenznehmer von SMART behalten das Eigentumsrecht an der Software. Den Bestimmungen dieser Lizenz unterliegen sämtliche von SMART bereitgestellten Software-Upgrades, welche die Originalsoftware ersetzen bzw. ergänzen, sofern diese Upgrades nicht von einer eigenen Lizenz begleitet werden, deren Bestimmungen in diesem Fall vorrangig sind.

2.2 Lizenzgewährung: SMART behält sich alle nicht gewährten Rechte vor. Für jede Softwareanwendung, die an die lizenznehmende Organisation lizenziert und von dieser vollständig bezahlt wird, erteilt SMART und akzeptiert der Endbenutzer folgende nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz, für die keine Unterlizenzen vergeben werden dürfen, zur Verwendung der Software gemäß den folgenden Bestimmungen, Bedingungen und Einschränkungen:

(a) Für die SMART Notebook Software:

In Abhängigkeit der Lizenzart wird dem Endbenutzer folgende Lizenz gewährt:

i) SMART Notebook Gemeinschaftslizenz: Für jede erteilte Lizenz wird dem Endbenutzer eine SMART Notebook Gemeinschaftslizenz für die Nutzung auf einem (1) interaktiven Anzeigegerät und auf einem zugehörigen qualifizierten Gerät gewährt, das u. U. an diesem interaktiven Anzeigegerät (drahtlos) angeschlossen ist. Der Endbenutzer darf die Software mit keinem anderen interaktiven Anzeigegerät aktiv nutzen, es sei denn, der Endbenutzer hat ebenfalls eine SMART Notebook Gemeinschaftslizenz für dieses interaktive Anzeigegerät. Der Endbenutzer kann das qualifizierte Gerät auch an eine beliebige Anzahl von nicht-interaktiven Anzeigegeräten anschließen, vorausgesetzt, dass sich all diese Geräte im Besitz oder unter der Kontrolle der lizenznehmenden Organisation an diesem Standort befinden. Die Endbenutzer können diese Lizenz entweder durch einen separaten Kauf oder durch den Kauf eines der entsprechenden lizenzierten Produkte erhalten, wie (a) ein SMART Board™ Interactive Whiteboard, (b) ein SMART Podium™ Interactive Pen Display, (c) ein SMART Interactive Display und (d) ein entsprechend anderes SMART Produkt, das von SMART von Zeit zu Zeit eingeführt und von SMART als lizenziertes Produkt für diese Lizenzart identifiziert wird. In dem Fall, dass die Lizenz separat erworben wird, findet der Unterabschnitt (iv) Anwendung.

ii) SMART Notebook Personenlizenz (Einzelplatz): Für jede erteilte Lizenz wird dem Endbenutzer eine SMART Notebook Personenlizenz (Einzelplatz) für die Nutzung auf einem (1) qualifizierten Gerät gewährt, das an eine beliebige Anzahl nicht-interaktiver Anzeigegeräte (drahtlos) angeschlossen werden kann. Der Endbenutzer ist nicht lizenziert, die Software aktiv zu nutzen, während eine (drahtlose) Verbindung zu einem interaktiven Anzeigegerät besteht, ohne dass eine separate SMART Notebook Gemeinschaftslizenz vorhanden ist. Die Endbenutzer können diese Lizenz entweder durch einen separaten Kauf oder durch den Kauf eines der entsprechenden lizenzierten Produkte erhalten, wie (a) eine SMART Classroom Suite Interactive Learning Software, (b) eine SMART Document Camera™, (c) einen SMART Slate™ Wireless Slate, (d) ein SMART Table™ Interactive Learning Center und (e) ein entsprechend anderes SMART Produkt, das von SMART von Zeit zu Zeit eingeführt und von SMART als lizenziertes Produkt für diese Lizenzart identifiziert wird. In dem Fall, dass die Lizenz separat erworben wird, findet der Unterabschnitt (iv) Anwendung.

iii) SMART Notebook Personenlizenz (Einzelplatz): Für jede erteilte Lizenz wird dem Endbenutzer eine SMART Notebook Personenlizenz (Standort) für die Nutzung auf einer entsprechenden Anzahl von qualifizierten Geräten gewährt, wobei jedes dieser qualifizierten Geräte an eine beliebige Anzahl nicht-interaktiver Anzeigegeräte (drahtlos) angeschlossen werden kann. Der Endbenutzer ist nicht lizenziert, die Software aktiv zu nutzen, während eine (drahtlose) Verbindung zu einem interaktiven Anzeigegerät besteht, ohne dass eine separate SMART Notebook Gemeinschaftslizenz vorhanden ist. Die Endbenutzer können diese Lizenz entweder durch einen separaten Kauf oder durch den Kauf eines der entsprechenden lizenzierten Produkte erhalten, wie (a) ein SMART Board™ Interactive Whiteboard, (b) ein SMART Podium™ Interactive Pen Display, (c) ein SMART Interactive Display, (d) SMART Response™ Interactive Response System und (e) ein entsprechend anderes SMART Produkt, das von SMART von Zeit zu Zeit eingeführt und von SMART als lizenziertes Produkt für diese Lizenzart identifiziert wird.

iv) Separat erworbene Lizenzen: Falls der Endbenutzer eine SMART Notebook Gemeinschaftslizenz oder eine SMART Notebook Personenlizenz (Einzelplatz) separat erworben hat (d. h. nicht über den Kauf eines lizenzierten Produkts), ist im Rahmen der Lizenzgebühren für das Softwarepaket (inklusive Wartung) ein Jahr Software-Wartung inbegriffen. Das Jahr beginnt ab dem Kaufdatum der Software. Eine fortlaufende Wartung über dieses erste Jahr hinaus muss separat vereinbart und erworben werden und unterliegt den Bestimmungen der jeweiligen Wartungsvereinbarung, die von SMART bereitgestellt wird. Falls die Verlängerung des Wartungszeitraums nicht vor dem Ablauf des aktuellen Wartungszeitraums abgeschlossen wird, dann muss der Endbenutzer die fälligen Wartungsgebühren zeitnah bezahlen, um sich für eine fortlaufende Wartung zu qualifizieren, oder ein Upgrade für die jeweilige Lizenz erwerben (ggf. mit der zugehörigen Wartungsgebühr).

(b) Für Software „SMART Notebook Student Edition“:

Basierend auf der festgelegten Anzahl von gewährten Lizenzen kann der Endbenutzer die Software:

i) pro Lizenz auf einem qualifizierten Gerät verwenden, immer vorausgesetzt, dass dies nicht das primäre Gerät ist, das (drahtlos) an ein interaktives Anzeigegerät angeschlossen ist, das die Software ohne eine zugehörige SMART Notebook Gemeinschaftslizenz für solch eine Softwarenutzung aktiv nutzt, und

ii) für den Fall, dass die SMART Notebook Software (Student Edition) auf einem SMART USB installiert ist, darf der Endbenutzer die Software auf jedem Rechner des Standorts nutzen, sofern der Rechner nicht (drahtlos) an ein interaktives Anzeigegerät angeschlossen ist, das die Software ohne eine zugehörige Lizenz für solch eine Softwarenutzung aktiv nutzt.

(c) Für die SMART Response Software:

Sofern die lizenznehmende Organisation über ein SMART Response Interactive Response System (einschließlich der zugehörigen Fernbedienungen) verfügt, darf der Endbenutzer die Software (die auch die Softwareversionen PE, LE und XE und gemischte Versionen umfasst, die eine Kombination aus diesen Versionen ermöglichen) auf qualifizierten Geräten nutzen, immer vorausgesetzt, dass der Endbenutzer für die Nutzung eines interaktiven Anzeigegeräts eine gültige SMART Notebook Gemeinschaftslizenz für die Nutzung auf einem solchen interaktiven Anzeigegerät hat oder erwirbt. Solch eine Nutzung unterliegt allen in Abschnitt 2.2 (a) (i) oben aufgeführten Lizenzbestimmungen. Daten, die mithilfe der Software gesammelt werden, unterliegen den Bedingungen in Abschnitt 2.2 (k) unten.

(d) Für die SMART Response CE Interactive Response Software:

Basierend auf der Anzahl der lizenzierten Schülergeräte und den zugehörigen Lehrergeräten, die dem Klassenzimmer zugewiesen sind, darf der Endbenutzer die SMART Response Software CE Version auf einer Reihe von Lehrergeräten verwenden, wobei deren Anzahl von der festgelegten maximalen Aktivierungszahl entsprechend der Klassenzimmerzuweisung bestimmt wird. Die Endbenutzer dürfen ebenfalls die SMART Notebook Student Edition auf dieser Anzahl lizenzierter Schülergeräte nutzen. Zur aktiven Nutzung der Software auf einem Lehrergerät, das an ein interaktives Anzeigegerät angeschlossen ist, muss der Endbenutzer eine gültige SMART Notebook Gemeinschaftslizenz für die Nutzung auf einem solchen interaktiven Anzeigegerät haben oder erwerben. Solch eine Nutzung unterliegt allen in Abschnitt 2.2 (a) (i) oben aufgeführten Lizenzbestimmungen. Die Nutzung der Software auf Schülergeräten, die an ein interaktives Anzeigegerät angeschlossen sind, unterliegt den in Abschnitt 2.2 (b) (i) oben aufgeführten Bestimmungen. Daten, die mithilfe der Software gesammelt werden, unterliegen den Bedingungen in Abschnitt 2.2 (k) unten.

(e) Für die SMART Response VE Interactive Response Software – Lizenz auf Abonnementbasis:

Für die Dauer des gültigen Abonnementzeitraums:

i) Basierend auf der Anzahl der lizenzierten Lehrergeräte kann der Endbenutzer die SMART Response Software VE Version auf einer entsprechenden Anzahl von Lehrergeräten nutzen, vorausgesetzt, dass der Endbenutzer für die Nutzung der Software auf einem interaktiven Anzeigegerät eine gültige SMART Notebook Gemeinschaftslizenz für solch ein Lehrergerät hat oder erwirbt. Solch eine Nutzung unterliegt allen in Abschnitt 2.2 (a) (i) oben aufgeführten Lizenzbestimmungen und

ii) Endbenutzer können über eine entsprechende Anzahl von Rechnern, die mithilfe einer vom Lehrergerät bereitgestellten Prüfungs-ID und einer von der lizenznehmenden Organisation bereitgestellten Schüler-ID mit den Lehrergeräten verbunden sind (siehe Abschnitt 2.2 (e) (i) oben), auf die Webanwendung des SMART Response VE Interactive Response Systems zugreifen.

Zusätzlich zu den Bedingungen dieser Lizenz für die SMART Response Software unterliegt die Nutzung des SMART Response VE Modus der Software den zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die auf der entsprechenden Online-Nutzungsbedingungsseite von SMART aufgeführt sind. Die Endbenutzer, die auf die Webanwendung des SMART Response VE Interactive Response Systems zugreifen wollen, müssen über eine Internetverbindung und einen Webbrowser verfügen, um die Anwendung aufzurufen. Nach Ablauf des Abonnementzeitraums darf der Endbenutzer nicht mehr auf die Webanwendung des SMART Response VE Interactive Response Systems zugreifen.

Für die Dauer des gültigen Abonnementzeitraums ist der Endbenutzer berechtigt, auf die neueste Version dieser Webanwendung zuzugreifen und diese zu nutzen. Für die Dauer des gültigen Abonnementzeitraums berechtigen die Lehrergeräte-Lizenzen für die SMART Response VE-Software dazu, Wartung für die Software zu erhalten. Daten, die mithilfe der Software gesammelt werden, unterliegen den Bedingungen in Abschnitt 2.2 (k) unten.

(f) Für die SMART Notebook Math Tools Software:

Basierend auf der festgelegten Anzahl an lizenzierten Rechnern ermöglicht jede Lizenz dem Endbenutzer die Nutzung der Software auf einem Einzelplatz-Rechner. Der Endbenutzer muss die Bedingungen dieser Lizenz für jede Installation der Software auf einem separaten Rechner akzeptieren. Damit die Software einwandfrei funktioniert, muss der Endbenutzer über eine kompatible Version der SMART Notebook Software auf solch einem Rechner verfügen, wobei die Nutzung allen in Abschnitt 2.2 (a) oben aufgeführten Lizenzbestimmungen unterliegt.

(g) SMART Sync Classroom Management Software:

Basierend auf der Anzahl der Schülergeräte und den zugehörigen Lehrergeräten, die für das entsprechende Klassenzimmer lizenziert sind, darf der Endbenutzer:

(1) die Lehrerinstallationsversion der Software auf dieser Anzahl von qualifizierten Geräten nutzen, die für Lehrer vorgesehen sind, wobei diese Anzahl der Anzahl der für dieses Klassenzimmer lizenzierten Lehrergeräte entspricht, und

(2) die Schülerinstallationsversion der Software auf dieser Anzahl von qualifizierten Geräten nutzen, die für Schüler vorgesehen sind, wobei diese Anzahl der Anzahl der lizenzierten Schülergeräte entspricht.

(h) Mixed Reality Werkzeuge für die SMART Document Camera:

Für jede SMART Document Camera, die von der lizenznehmenden Organisation erworben wird, kann der Endbenutzer – je nach Erfordernis – die Software auf diesen qualifizierten Geräten installieren und nutzen, während die Software auf dem entsprechenden lizenzierten Produkt genutzt wird. Damit die Software einwandfrei funktioniert, muss der Endbenutzer über eine gültige Lizenz einer kompatiblen Version der SMART Notebook Software zur Nutzung auf solch einem qualifiziertem Gerät verfügen, wobei die Nutzung allen in Abschnitt 2.2 (a) oben aufgeführten Lizenzbestimmungen unterliegt. Für jedes lizenzierte Produkt wird eine SMART Notebook Personenlizenz (Einzelplatz) zur Nutzung auf solch einem qualifizierten Gerät bereitgestellt. Falls das qualifizierte Gerät an ein interaktives Anzeigegerät angeschlossen ist und die Software aktiv genutzt wird, muss der Endbenutzer eine gültige SMART Notebook Gemeinschaftslizenz für die Nutzung auf einem solchen interaktiven Anzeigegerät haben oder erwerben. Solch eine Nutzung unterliegt allen in Abschnitt 2.2 (a) (i) oben aufgeführten Lizenzbestimmungen.

(i) SMART Classroom Suite Interactive Learning Software:

Basierend auf der Anzahl der lizenzierten Schülergeräte und den zugehörigen Lehrergeräten, die pro Klassenzimmer zugewiesen sind, werden die folgenden Lizenzen gewährt:

i) SMART Notebook Software – SMART Classroom Suite Installation:

Den Endbenutzern wird eine (1) SMART Notebook Personenlizenz pro zugewiesenem Lehrergerät gewährt, immer vorausgesetzt, dass der Endbenutzer für die Nutzung der Software auf einem interaktiven Anzeigegerät eine gültige SMART Notebook Gemeinschaftslizenz für die Nutzung auf solch einem interaktiven Anzeigegerät hat oder erwirbt. Solch eine Nutzung unterliegt allen in Abschnitt 2.2 (a) (i) aufgeführten Lizenzbestimmungen.

ii) SMART Notebook Student Edition Software – SMART Classroom Suite Installation:

Basierend auf der festgelegten Anzahl lizenzierter Schülergeräte kann der Endbenutzer die Software entsprechend der in Abschnitt 2.2 (b) beschriebenen Art und Weise auf dieser Anzahl von Schülergeräten nutzen.

iii) SMART Response CE Interactive Response Software – SMART Classroom Suite Installation:

Basierend auf der Anzahl der zugewiesenen Lehrergeräte dürfen die Endbenutzer die Software (im CE-Modus) auf dieser Anzahl von Lehrergeräten nutzen. Die SMART Notebook Student Edition Software ist lizenziert (gemäß Abschnitt 2.2 (b) oben) für die zugewiesene Anzahl von Schülergeräten.

iv) SMART Sync Software – SMART Classroom Suite Installation:

Basierend auf der Anzahl der Schülergeräte und den zugehörigen Lehrergeräten, die für das entsprechende Klassenzimmer lizenziert sind, darf der Endbenutzer:

(i) die Lehrerinstallationsversion der Software auf dieser Anzahl von qualifizierten Geräten nutzen, die für Lehrer vorgesehen sind, wobei diese Anzahl der Anzahl der für dieses Klassenzimmer lizenzierten Lehrergeräte entspricht, und

(ii) die Schülerinstallationsversion der Software auf dieser Anzahl von qualifizierten Geräten nutzen, die für Schüler vorgesehen sind, wobei diese Anzahl der Anzahl der lizenzierten Schülergeräte entspricht.

(j) Demoversionen. In Verbindung mit der vorgenannten Lizenzgewährung darf der Endbenutzer eine Kopie der Testversion der entsprechenden Software verwenden (i) für den in der Software-Ausführung oder auf der Download-Website für die Software angegebenen Zeitraum und, wenn kein solches Datum festgelegt ist, bis zum früheren Datum von: (a) dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Annahme dieser Lizenz oder (b) der Verwendung der Software durch den Endbenutzer; und (ii) entsprechend der vorgenannten Lizenzgewährung in Abschnitt 2.2 (a) bis einschließlich (i) während dieses Demozeitraums, einschließlich der Nutzungseinschränkungen, die nur für die Nutzung auf bzw. an lizenzierten Produkten gelten. Soweit der Endbenutzer nicht über die zugehörigen lizenzierten Produkte verfügt, ist die Lizenzgewährleistung der Software-Demoversion auf solche Bereiche begrenzt, für die die zugehörigen lizenzierten Produkte nicht erforderlich sind, damit diese Software im vollen Umfang funktionstüchtig ist. Demoversionen dienen ausschließlich dazu, den Endbenutzern die Möglichkeit zu geben, die Software zu testen, damit sie sachkundigere Kaufentscheidungen treffen können. Unter keinen Umständen darf der Endbenutzer die Software ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von SMART nutzen, um öffentlich Produkte oder Dienstleistungen Dritter zu bewerben, einschließlich der Nutzung der Software bei Demonstrationen, Messen oder ähnlichen öffentlichen Foren. DURCH NUTZUNG DER DEMOVERSION DIESER SOFTWARE ERKENNT DER ENDBENUTZER AN UND STIMMT ZU, DASS DIE TESTLIZENZ GEMÄSS DEM IN DER SOFTWARE ODER IM MIT DER SOFTWARE GELIEFERTEN BEGLEITMATERIAL ANGEGEBEN ZEITRAUM ENDET UND DIE SOFTWARE MÖGLICHERWEISE EINEN WEITEREN ZUGRIFF UND/ODER EINE WEITERE NUTZUNG DIESER DEMOSOFTWARE DURCH DEN ENDBENUTZER SOWIE JEGLICHE DATEN ODER INHALTE, DIE DER ENDBENUTZER IN EINE SOLCHE SOFTWARE EINGEGEBEN HABEN MAG, SPERRT, SOFERN DER ENDBENUTZER NICHT RECHTZEITIG EINE LIZENZ FÜR DIE ENTSPRECHENDE VOLLVERSION EINER SOLCHEN SOFTWARE ERWIRBT.Alle anderen Bedingungen dieser Lizenz gelten für die Testversion der Software, einschließlich und ohne Ausnahme der Beschränkungen, die in Abschnitt 2.3 unten aufgeführt sind. Am Ende des Demozeitraums wird die Verwendung der Software durch den Endbenutzer beendet. Entscheidet sich der Endbenutzer für eine Umstellung von der Demoversion auf die lizenzierte Vollversion der Software, indem er gegebenenfalls den in der Software enthaltenen Kaufprozess zur Freischaltung der Lizenz verwendet oder die Lizenz anderweitig erwirbt, unterliegt die Verwendung der neuen, dreigeschalteten Version der Software den Bestimmungen der gegenwärtigen Lizenz.

(k) Aus einer Version der SMART Response Prüfungssoftware gesammelte Response-Daten

Alle Prüfungsdaten oder anderen Daten und Informationen, die über die Software gesammelt oder kompiliert wurden (sogenannte „Prüfungsdaten“), unterliegen der Verantwortung der lizenznehmenden Organisation. Die Prüfungsdaten müssen vom Vertreter der lizenznehmenden Organisation auf einem Lehrergerät, im Netzwerk der lizenznehmenden Organisation oder auf einem anderen digitalen Speichergerät gespeichert werden. Die Verantwortung für die Richtlinien und Praktiken im Umgang mit Prüfungsdaten (einschließlich der Sicherheit und Sicherungskopien) liegt allein bei der lizenznehmenden Organisation. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, LEHNT SMART ALLE VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG IN BEZUG AUF DEN ZUGRIFF AUF DIESE BZW. DIE SPEICHERUNG, DIE HANDHABUNG, DEN DATENSCHUTZ, DIE SICHERHEIT, DIE INTEGRITÄT, DIE FALSCHE ANWENDUNG ODER SICHERUNGEN VON DIESEN PRÜFUNGSDATEN AB.

(l) SMART Galeriesammlung: Die Nutzung der von SMART zur Verfügung gestellten Bilder, Abbildungen, Multimedia-Dateien, SMART Notebook Dateien oder Seiten, Hintergründe oder Themen durch den Endbenutzer, die die SMART Galerie oder Teile davon darstellen (auf die jeweils als ein „Element“ Bezug genommen wird), unterliegt den folgenden Konditionen:

i. Der Endbenutzer darf auf unveränderte Elemente zugreifen und diese kopieren, weiterleiten, veröffentlichen, drucken und anderweitig nutzen, vorausgesetzt, dass diese Nutzung entweder a) für persönliche Zwecke oder b) für den internen Gebrauch innerhalb der lizenznehmenden Organisation oder andere Zwecke dient (wie z. B. das Wiedereinstellen auf die SMART Exchange Website), vorausgesetzt, dass die Nutzung nur zu Bildungszwecken dient.

ii. Der Endbenutzer darf keine Marken-, Urheberrechts- und andere Eigentumshinweise, die in solchen Elementen enthalten oder darauf abgebildet sind, entfernen, ändern oder verdecken.

iii. Endbenutzern ist es nicht gestattet, Elemente, die Bilder sind, oder den Vorlagecode des SMART Lesson Activity Toolkits (einschließlich Flash) zu modifizieren, zu adaptieren, in Umkehrtechnik herzustellen oder anderweitig zu ändern. Elemente, die SMART Notebook Dateien, Hintergründe, Seiten, Themen, interaktive Dateien oder Multimedia sind, können vorbehaltlich der anderen Bedingungen dieser Lizenz modifiziert werden, unter der Voraussetzung, dass der Endbenutzer Quelleninformationen bzw. den Verweis auf den ursprünglichen Ersteller, der in dem Element erwähnt wird, beibehält und an prominenter Stelle platziert.

iv. Der Endbenutzer darf Elemente, die im Dateiformat .galleryitem oder .gallerycollection vorliegen, nur mit der Software nutzen. Die Verwendung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Die Endbenutzer dürfen die Elemente nicht mit der Software Dritter verwenden oder in ein Produkt aufnehmen, das verkauft oder gegen eine Gebühr angeboten wird. Die Endbenutzer dürfen Elemente im Dateiformat .galleryitem oder .gallerycollection nicht direkt in eine Software Dritter importieren. Diese Einschränkung darf nicht durch die Umwandlung des Dateiformats von .galleryitem- oder .gallerycollection-Elementen oder anderweitige Veränderungen umgangen werden.

v. Elemente können in eine .notebook-Datei aufgenommen werden (d. h. Auszüge des Unterrichtsstoffs); die .notebook-Datei kann in ein anderes Dateiformat exportiert werden und dieses andere Dateiformat kann in der Software Dritter benutzt werden, sofern es nicht Teil eines Produkts Dritter ist, das verkauft oder gegen eine Gebühr angeboten wird.

vi. Die Endbenutzer dürfen die Elemente weder insgesamt noch in Teilen zum Wiederverkauf oder für kommerzielle Zwecke nutzen, gleichgültig, ob diese Teil eines anderen Produkts oder Angebots sind und ob es sich um das ursprüngliche SMART Galerie-Element oder eine Ableitung davon handelt und

vii. Den Endbenutzern ist es nicht gestattet, Elemente in großen Mengen herunterzuladen, ungeachtet dessen, ob sie beabsichtigen, diese Inhalte für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Sie dürfen auch nicht (gleichgültig, ob in der ursprünglichen Form oder modifiziert) auf einer Webseite, in einem Produkt, einem Angebot oder einem Service verteilt, übertragen oder angezeigt werden – das gilt auch für Angebote, die mit SMART konkurrieren.

2.3 Sonstige Lizenzbestimmungen: Die Lizenzgewährung gemäß Abschnitt 2.2 unterliegt folgenden zusätzlichen Lizenzbestimmungen:

(a) Kopien: Der Endbenutzer darf eine Sicherungskopie der Software in maschinenlesbarer Form erstellen, sofern die Sicherungskopie alle Handelsmarken, Urheberrechtsvermerke oder andere auf den ursprünglichen Datenträgern enthaltene proprietäre Hinweise einschließt. Der Endbenutzer darf die Dokumentation ausschließlich für interne Zwecke kopieren.Der Endbenutzer darf keine Kopien der Software oder zugehörigen Komponenten weiterleiten oder Kopien der Software herstellen, die über die Angaben in diesem Unterabschnitt oder in den zutreffenden Lizenzbestimmungen in Abschnitt 2.2 hinausgehen.

(b) Vorbehalt von Rechten: SMART behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor;

(c) Nutzung auf interaktiven Anzeigegeräten Dritter: Einzelpersonen können SMART Notebook Express (gemäß den Nutzungsbedingungen auf dieser Website) unter express.smarttech.com mit jedem Gerät verwenden, einschließlich interaktiver Anzeigegeräte Dritter. Falls der Endbenutzer die SMART Notebook Software, SMART Response Software oder die SMART Notebook Student Edition Software auf einem interaktiven Anzeigegerät Dritter verwenden will, muss der Endbenutzer hierfür eine SMART Notebook Gemeinschaftslizenz gemäß den Bestimmungen oben anfordern.

(d) Modifizierungen und Weiterentwicklungen durch den Endbenutzer: Der Endbenutzer darf die Software nicht modifizieren, weiterentwickeln, anpassen, ändern, oder abgeleitete Erzeugnisse auf Grundlage der Software erstellen, oder die Software oder etwaige Bestandteile der Software ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SMART verschmelzen oder herauslösen.

(e) Verbot der Rückentwicklung: Jegliches Rückentwickeln, Rückwärtskompilieren, Übersetzen, Dekompilieren, Disassemblieren, Verändern, Erstellen abgeleiteter Erzeugnisse oder andere Versuche zur Gewinnung des Quellcodes (oder der zugrunde liegenden Ideen, Algorithmen, Strukturen oder Organisation) der Software oder ihrer Teile zur Erkennung von Aspekten der darin enthaltenen Technologie oder für jeden anderen Zweck ist dem Endbenutzer untersagt. Ungeachtet dieser Einschränkungen sind die vorstehend genannten Tätigkeiten dem Endbenutzer dann gestattet, wenn sie auf das zur Erreichung der Kompatibilität anderer unabhängig entwickelter Computerprogramme notwendige Mindestmaß sowie das nach geltendem Recht ausdrücklich und genau festgelegte Mindestmaß beschränkt bleiben;

(f) Weitergabe: Der Endbenutzer darf die Software oder Teile davon nicht an Dritte vermieten, verleihen, unterlizenzieren, verteilen oder bereitstellen.Diese Einschränkung erstreckt sich auch auf den Produktlizenzschlüssel, den der Endbenutzer von SMART für die Software-Installation oder -Aktivierung erhält oder zu dem er Zugang hat.Diese Einschränkung gilt auch für die Veröffentlichung der Software – komplett oder partiell – auf öffentlichen Websites.

(g) Geltendes Recht: Der Endbenutzer muss sämtliche geltenden Gesetze in Bezug auf die Verwendung der Software und aller Softwarekomponenten beachten.

(h) Eigentumshinweise: Der Endbenutzer muss sämtliche Marken-, Urheberrechts- und Eigentumshinweise auf sämtlichen Kopien der Software erhalten;

(i) Zugriff auf Programme Dritter: Die Software geht einher oder enthält möglicherweise Softwareprogramme und Inhalte Dritter (so genannte „Drittkomponenten“), die eine gesonderte Lizenzvereinbarung mit der Drittpartei notwendig machen, wobei Sie einige dieser gesonderten Lizenzvereinbarungen möglicherweise bei der Erstinstallation oder nachfolgenden Updates der Software einsehen können. Keines der in der gegenwärtigen Lizenzvereinbarung beschriebenen Rechte erstreckt sich auf solche Drittkomponenten, wenn diese über eine separate Endbenutzer-Lizenzvereinbarung verfügen. Einige der Freeware- bzw. Open-Source-Drittkomponenten werden gemäß der Bestimmungen der jeweiligen Lizenzen zur Verfügung gestellt (siehe Registerkarte „Geistiges Eigentum“ im Fenster „Info“), und diese Bestimmungen können von denen in der gegenwärtigen Lizenz abweichen oder diese ergänzen. Die Annahme der gegenwärtigen Lizenz kommt einer gleichzeitigen Annahme derartiger Freeware- bzw. Open-Source-Lizenzbestimmungen gleich. SMART unterstützt und bewirbt keine Produkte oder Dienstleistungen von Drittparteien, die Drittkomponenten liefern. Zudem geht die Software möglicherweise einher mit oder enthält Entwicklungs- oder Hilfsprogramme von SMART, die ebenfalls gesonderten Lizenzvereinbarungen unterliegen können. Ihnen ist bekannt, dass Sie dafür verantwortlich sind, die Bedingungen und Bestimmungen sämtlicher Lizenzvereinbarungen für Drittkomponenten oder Entwicklungs- oder Hilfsprogramme von SMART zu lesen, anzunehmen und einzuhalten.

(j) Links zu Websites Dritter: Links zu Websites Dritter werden nur zu Informationszwecken angegeben und SMART ist nicht verantwortlich für etwaige über solche Websites zur Verfügung gestellte Inhalte Dritter, wobei hierunter unter anderem auch Informationen bezüglich Produkten oder Dienstleistungen fallen.

(k) Urheberrecht auf den Inhalt: Sämtliche Titel und Rechte am geistigen Eigentum und an den Inhalten, die durch die Verwendung der Software oder des SMART Produkts betroffen sind, sind das Eigentum der jeweiligen Eigentümer dieser Inhalte und können durch Urheberrechte oder andere Gesetze und Verträge zum geistigen Eigentum geschützt sein. Sofern nicht anderweitig in diesen Bestimmungen ausdrücklich beschrieben, gewährt diese Lizenz den Endbenutzern keine Rechte auf Nutzung solcher Inhalte.

2,4 Sachgemäße Nutzung der Software: Der Endbenutzer erkennt an, dass dauerhafte Unversehrtheit der Software und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten von SMART im Rahmen dieser Lizenz von der sachgemäßen Nutzung und Wartung der Software durch den Endbenutzer abhängen. Sachgemäße Nutzung und Wartung bedeuten, dass der Endbenutzer:

(a) sämtliche von SMART bereitgestellten Upgrades und Releases installiert;

(b) die Software in Übereinstimmung mit der durch SMART bereitgestellten Dokumentation und den Bestimmungen der gegenwärtigen Lizenz verwendet, und

(c) die Anweisungen von SMART zur Installation neuer Releases sowie zur Korrektur und Verhinderung von Programmfehlern und Fixes befolgt.

3. LIEFERUNG UND INSTALLATION:

3.1 Lieferung: Die Software kann von der SMART Website oder von CD bzw. DVD heruntergeladen werden oder auf dem USB von SMART installiert werden. Falls die Software nicht mit einem lizenzierten Produkt verschickt wird, wird die Software durch F.C.A. (Incoterms 2000) geliefert, dem Hersteller von SMART. Der Endbenutzer versteht und willigt ein, dass er der Primärverantwortliche für die Installation der Software ist.

3.2 Zustimmung: Der Endbenutzer stimmt zu, dass die Software mit Erhalt der Software bzw. des lizenzierten Produkts als geliefert und angenommen gilt, sofern zutreffend.

4. SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN: Technischer Support kann bei allen Installationsproblemen, die beim Ersteinsatz der Software auftreten, während der von SMART angebotenen Support-Geschäftszeiten ohne zusätzliche Kosten von SMART in Anspruch genommen werden. Jeglicher technischer Support in Bezug auf die Software über den Ersteinsatz hinaus („Support-Dienstleistungen“) wird von SMART nach eigenem Ermessen geleistet und kann kostenpflichtig sein. Der Endbenutzer erkennt an, dass sich SMART das Recht vorbehält, nach Ende des entsprechenden Wartungs- und Pflegezeitraums zusätzliche Gebühren zu erheben und/oder die Support-Dienstleistungen für die Software einzuschränken. Diese Support-Dienstleistungen sind auf die aktuelle Version der Software und die zwei unmittelbar vorangehenden Versionen beschränkt (0.X bis 0.X-2). Eine etwaige Nutzung der Support-Dienstleistungen unterliegt den in den Unterlagen bzw. anderen von SMART bereitgestellten Materialien beschriebenen Richtlinien und Programmen (Änderungen vorbehalten). Sämtliche zusätzliche Software oder Firmware, die dem Endbenutzer im Rahmen von Support-Dienstleistungen überlassen wird, gilt als Teil der Software und unterliegt den Bedingungen der gegenwärtigen Lizenz. In allen Fällen übernimmt der Endbenutzer – und nicht SMART – die Verantwortung für (i) die Auswahl der Software zum Erreichen der beabsichtigten Ziele; und (ii) die Installation, die Verwendung und die Ergebnisse, die durch die Software erreicht werden. Der Endbenutzer erkennt an, dass für Demoversionen der Software keine Support-Dienstleistungen bereitgestellt werden.

5. ERSATZ, ÄNDERUNG UND UPGRADE DER SOFTWARE: SMART behält sich das Recht vor, die Software oder Teile davon jederzeit zu ersetzen, zu modifizieren oder mittels eines Upgrades zu aktualisieren, indem SMART dem Endbenutzer eine gegebenenfalls kostenpflichtige Ersatzversion, ein Upgrade oder eine modifizierte Version der Software oder Teilen davon anbietet. Während eines gültigen Wartungszeitraums fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Dem Endbenutzer von SMART angebotener Ersatz, Modifikationen der Software oder Upgrades der Software gelten als Teil der Software und unterliegen den Bestimmungen der gegenwärtigen Vereinbarung. Im Falle kostenloser Angebote einer neuen, geänderten oder aktualisierten Version der Software oder eines Upgrades der Software durch SMART erfolgen diese unter der Bedingung, dass (a) die fortgesetzte Nutzung der Software durch den Endbenutzer an die Annahme des Ersatzes, der modifizierten Version oder des Upgrades und einer etwaigen an die Stelle der bisherigen Lizenzvereinbarung tretenden Lizenzvereinbarung gebunden ist und (b) bei Ersatz, Änderung oder Upgrade der Software die Lizenz des Endbenutzers zur Nutzung sämtlicher vorheriger Versionen der Software beendet wird.

6. BEENDIGUNG: Diese Lizenz bleibt in Kraft, bis sie beendet wird. Der Endbenutzer kann diese Lizenz jederzeit beenden, indem die Verwendung der Software beendet wird und alle Kopien der Software im Besitz des Endbenutzers vernichtet werden. Das Ende des Demozeitraums oder Abonnementzeitraums stellt eine automatische Beendigung dar und der Endbenutzer muss am Ende dieses Demozeitraums oder Abonnementzeitraums die Verwendung der Software einstellen und alle Kopien der Software im Besitz des Endbenutzers vernichten. Unbeschadet anderer Rechte kann SMART nach eigenem Ermessen die gegenwärtige Vereinbarung beenden, wenn der Endbenutzer die Bestimmungen der gegenwärtigen Vereinbarung nicht einhält. In diesem Fall hat der Endbenutzer die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen, sämtliche Kopien der Software und aller Komponententeile zu vernichten, sämtliche in seinem Besitz befindlichen Unterlagen zurückzugeben oder zu vernichten und auf Antrag eine eidesstattliche Versicherung über die Einhaltung des Vorgenannten vorzulegen.

7. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN: Der Endbenutzer stimmt zu, die Software oder etwaige Teile der Software oder etwaige Prozesse oder Dienstleistungen, die das unmittelbare Produkt der Software sind (nachfolgend als „exportbeschränkte Komponenten“ bezeichnet), nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen auszuführen, die kanadischen oder US-amerikanischen Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Insbesondere verpflichtet sich der Endbenutzer ausdrücklich, exportbeschränkte Komponenten nicht auszuführen oder wiederauszuführen (i) in Länder, die einem Ausfuhrverbot oder einer Ausfuhrbeschränkung durch Kanada oder die USA unterliegen, sowie an alle Staatsbürger solcher Länder oder (ii) an natürliche oder juristische Personen, von denen der Endbenutzer weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass diese die exportbeschränkten Komponenten für die Planung, die Entwicklung, die Herstellung oder den Betrieb nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen, die Verwendung mit Raketen oder eine diesbezügliche Schulung einsetzen wollen; oder (iii) an natürliche oder juristische Personen, denen durch eine kanadische oder US-amerikanische Behörde die Teilnahme an kanadischen oder US-amerikanischen Ausfuhrgeschäften untersagt wurde. Der Endbenutzer erklärt und gewährleistet, dass seine Ausfuhrrechte durch keine kanadische oder US-amerikanische Behörde ausgesetzt, aufgehoben oder verweigert wurden.

8. U.S. RECHTE FÜR BEHÖRDEN DER USA: Die Software ist ein „Kommerzieller Artikel“ im Sinne von 48 CFR 2.101, bestehend aus „Kommerzieller Computersoftware“ und „Kommerziellen Computersoftware-Unterlagen“ im Sinne von 48 CFR 12.212 oder 48 CFR 227.7202. In Übereinstimmung mit CFR 12.212 oder gegebenenfalls 48 CFR 227.7202-4 werden die Kommerzielle Computersoftware und die Kommerziellen Computersoftware-Unterlagen Endbenutzern der US-Regierung (a) nur als Kommerzielle Ware und (b) mit nur den Rechten, welche allen Endbenutzern im Rahmen der gegenwärtigen Vereinbarung gewährt wurden, lizenziert.

9. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS: Falls die Software nachweislich defekt ist, kann SMART die Software über einen Zeitraum von bis zu neunzig (90) Tagen nach dem Kaufdatum ersetzen; anderenfalls übernimmt der Endbenutzer die gesamten Kosten für alle notwendigen Dienstleistungen, Reparaturen oder Korrekturen an der Software. SMART gewährleistet nicht, dass die Software – komplett oder partiell – mit einem anderen interaktiven Anzeigegerät als dem lizenzierten Produkt in derselben Weise funktioniert, wie mit einem lizenzierten Produkt. JEDWEDE NUTZUNG DER SOFTWARE ERFOLGT WIE BESEHEN UND AUF EIGENES RISIKO DES BENUTZERS. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, SCHLIESSEN SMART UND DIE LIEFERANTEN VON SMART SÄMTLICHE STILLSCHWEIGENDEN ODER AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND DER ZUSICHERUNG ALLGEMEINER ODER ERFORDERLICHER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DER RECHTSMÄNGELHAFTUNG UND DER GEWÄHRLEISTUNG DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER HINSICHTLICH DES LIZENZIERTEN PRODUKTS ODER ETWAIGER TEILE DESSEN SOWIE DER BEREITSTELLUNG ODER NICHTBEREITSTELLUNG VON SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN. SMART GEWÄHRLEISTET NICHT DEN UNTERBRECHUNGS- ODER MANGELFREIEN BETRIEB DER SOFTWARE. SMART TESTET DIE SOFTWARE NICHT AUF PRODUKTEN, DIE NICHT VON SMART GELIEFERT WURDEN. DER ENDBENUTZER TRÄGT ALLE RISIKEN, DASS DIE SOFTWARE BEI VERWENDUNG MIT PRODUKTEN, DIE NICHT VON SMART GELIEFERT WURDEN, NICHT KORREKT ODER ORDNUNGSGEMÄSS FUNKTIONIERT. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE VERLEIHT DEM ENDBENUTZER BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE. DARÜBER HINAUS HAT DER ENDBENUTZER MÖGLICHERWEISE NOCH WEITERE RECHTE, DIE SICH VON RECHTSORDNUNG ZU RECHTSORDNUNG UNTERSCHEIDEN.

10. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN: SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG, SCHLIESSEN SMART, SEINE LIEFERANTEN UND LIZENZGEBER HIERMIT JEGLICHE HAFTUNG FÜR BESONDERE, BEILÄUFIGE ODER INDIREKTE SCHÄDEN SOWIE FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN MIT STRAFZWECK, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENERSATZ UNGEACHTET DER ART (INSBESONDERE PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN, SCHÄDEN DURCH ENTGANGENEN GEWINN ODER UMSATZ, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTSDATEN, VERLUST DES DATENSCHUTZES, KOSTEN DURCH BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, SCHÄDEN DURCH ENTGANGENE BENUTZUNG ODER DATENVERLUST, SCHÄDEN DURCH DIE NICHTERFÜLLUNG VON PFLICHTEN EINSCHLIESSLICH DER TREUE- UND DER SORGFALTSPFLICHT, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERE FINANZIELLE VERLUSTE) AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES LIZENZIERTEN PRODUKTS BZW. ANDERER SMART PRODUKTE, DER SOFTWARE ODER TEILEN DAVON ODER DER BEREITSTELLUNG ODER NICHTBEREITSTELLUNG VON SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN AUS, WOBEI ES UNERHEBLICH IST, OB DIESE SCHÄDEN AUFGRUND VON VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERWEITIG ENTSTANDEN SIND UND DIES AUCH DANN GILT, WENN SMART, SEINE ZULIEFERER ODER SEINE LIZENZGEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. DA IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN KEINE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE ODER -BEGRENZUNGEN ZULÄSSIG SIND, TREFFEN DIE OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN INSOWEIT MÖGLICHERWEISE NICHT AUF DEN ENDBENUTZER ZU.

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: DIE GESAMTE HAFTUNG SEITENS SMART UND DAS ALLEINIGE RECHTSMITTEL DES ENDBENUTZERS GEMÄSS DIESER LIZENZ IST IN JEDEM FALL AUF ZEHN KANADISCHE DOLLAR (10,- CDN$) BEGRENZT.

12. LIEFERANTEN UND LIZENZGEBER VON SMART: EINE BEFREIUNG VON, EIN VERZICHT AUF ODER EINE BEGRENZUNG DER HAFTUNG ODER SCHADENERSATZVERPFLICHTUNG VON SMART NACH DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG GILT NICHT NUR ZUGUNSTEN VON SMART, SONDERN IN GLEICHER WEISE AUCH ZUGUNSTEN DER LIEFERANTEN, LIZENZGEBER, MITARBEITER UND AUFTRAGNEHMER VON SMART, UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ANDERER DIESEN LIEFERANTEN, LIZENZGEBERN, MITARBEITERN UND AUFTRAGNEHMERN VON SMART OFFEN STEHENDEN KLAGEERWIDERUNGEN WILLIGT DER ENDBENUTZER EIN, DIESE PARTEIEN IM GLEICHEN UMFANG VON HAFTUNG ODER SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN ZU BEFREIEN WIE SMART.

13. ALLGEMEINES:

13.1 Vertraulichkeit: Der Endbenutzer erkennt an, dass die Software vertrauliche Informationen von SMART bzw. dessen Lieferanten und Lizenzgebern enthält. Soweit der Endbenutzer Zugang zu diesen Daten hat, verpflichtet er sich, diese nur im Rahmen der genehmigten Nutzung des lizenzierten Produkts und der Software zu nutzen. Der Endbenutzer stimmt ferner zu, die vertraulichen Informationen nicht anderen Parteien gegenüber offen zu legen und die vertraulichen Informationen im gleichen Maße zu schützen wie eigene vertrauliche Informationen, mindestens aber mit angemessener Sorgfalt. Im Rahmen der gegenwärtigen Vereinbarung lizenzierte Software gilt ebenfalls als vertrauliche Information und darf, sofern hierin nicht ausdrücklich erlaubt, nicht Dritten gegenüber offen gelegt werden.

13.2 Unterlassungsansprüche: Der Endbenutzer erkennt an, dass SMART im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der gegenwärtigen Lizenz keinen Anspruch auf angemessenen finanziellen Ausgleich oder Schadenersatz besitzt. SMART hat deshalb das Recht, bei einem zuständigen Gericht mit sofortiger Wirkung eine einstweilige Verfügung gegen einen solchen Verstoß zu erwirken. Das Recht von SMART zur Erwirkung einer einstweiligen Verfügung bedeutet keine Einschränkung seines Rechts zur Inanspruchnahme weiterer Rechtsmittel.

13.3 Übertragung: Der Endbenutzer darf die gegenwärtige Lizenz oder die Rechte des Endbenutzers im Rahmen dieser Lizenz ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SMART, welche nicht unbegründet verweigert werden darf, nicht (kraft Gesetzes oder anderweitig) übertragen. Im Sinne dieses Abschnitts fallen auch Änderungen der Mehrheitsverhältnisse oder der Kontrolle des Endbenutzers einschließlich einer Fusion oder einer anderen Abtretung der stimmberechtigten Anteile unter den Begriff der Übertragung, Abtretung oder Weitergabe. SMART darf die gegenwärtige Lizenz ohne Zustimmung des Endbenutzers abtreten. Vorbehaltlich des vorstehend Gesagten gehen mit einer Übertragung alle Pflichten und Vorteile dieser Lizenz auf die jeweiligen rechtlichen Vertreter, Nachfolger oder zugelassenen Abtretungsempfänger über.

13.4 Änderungen: Änderungen der gegenwärtigen Lizenz sind nur bindend, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter der von der Änderung betroffenen Partei unterzeichnet werden.

13.5 Sprache: Jede Übersetzung dieser Vereinbarung wird für die vor Ort geltenden Voraussetzungen erstellt und im Fall eines Konflikts zwischen der englischen und der nicht-englischen Version dieser Vereinbarung gilt die englische.

13.6 Gerichtsstand: Diese Lizenz unterliegt den Gesetzen der kanadischen Provinz Alberta. Beide Parteien einigen sich in dem durch geltendes Recht weitestgehend zulässigen Umfang ferner unwiderruflich darauf, dass bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Lizenz, der Software oder dem lizenzierten Produkt die Provinzgerichte der Provinz Alberta bzw. bundesstaatlichen Gerichte in Kanada angerufen werden. Der Endbenutzer willigt ein in den Verzicht auf die Geltendmachung aller Einreden in Bezug auf die Zuständigkeit der genannten Gerichte, die Eignung des Gerichtsorts, die Zweckmäßigkeit des Forums oder ähnliche Einwände, Ansprüche oder Argumente. Diese Lizenz unterliegt nicht der UN-Konvention über Verträge beim internationalen Verkauf von Gütern („United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“), deren Anwendbarkeit hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird.

13.7 Vollständigkeit: Die gegenwärtige Lizenz stellt die gesamte Übereinkunft und Vereinbarung der Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gegenwärtigen Zusicherungen, Übereinkünften und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand der gegenwärtigen Lizenz. Falls einzelne Bestimmungen dieser Lizenz für ungültig erklärt werden, behalten die restlichen Bestimmungen ihre volle Gültigkeit.

13.8 Verzichtserklärungen: Der Verzicht einer Partei zur Geltendmachung von Rechten aus der vorliegenden Vereinbarung bedeutet nicht den Verzicht auf eine zukünftige Ausübung dieser oder andrer Rechte.

13.9 Höhere Gewalt: Es liegt kein Bruch der Vereinbarung vor, wenn eine der Vertragsparteien aufgrund von einem Brand, Streik, Krieg, Unruhen, Terrorismus, Regierungserlassen, Naturkatastrophen, oder anderen Ursachen, über die der Einzelne keine Kontrolle hat und die unter „höhere Gewalt“ fallen, ihre Verpflichtungen nicht einhalten kann.

13.10 Fragen: Falls der Endbenutzer Fragen zu dieser Vereinbarung haben oder aus einen anderen Grund Kontakt mit SMART aufnehmen möchte, schreiben Sie an:

SMART Technologies ULC

3636 Research Road NW

CALGARY, AB CANADA T2L 1Y1

13.11 Rückmeldungen: Sollte der Endbenutzer SMART Vorschläge, Kommentare oder Feedback (einschließlich Änderungen oder Vorschläge zu Änderungen an beliebigen Komponenten der Software, des lizenzierten Produkts oder anderer SMART Produkte) bezüglich der Software, zum lizenzierten Produkt oder zu anderen SMART Produkten liefern, behandelt SMART diese als nicht vertraulich und darf sie unentgeltlich, ohne Anerkennung oder Verpflichtungen in jeglicher Art für jeden erdenklichen Verwendungszweck nutzen.

13.12 Mitteilungen: Vom Endbenutzer im Rahmen der gegenwärtigen Vereinbarung an SMART geschickte Benachrichtigungen müssen an obige Anschrift oder die zuletzt von SMART gegenüber dem Endbenutzer angegebene Anschrift geschickt werden und sind zu adressieren mit „Attention: Legal Department“. Benachrichtigungen an den Endbenutzer – beispielsweise über Upgrades oder Updates der Software oder der gegenwärtigen Lizenz – sind von SMART a) entweder an die vermerkte E-Mail- oder Geschäftsadresse oder die zuletzt vom Endbenutzer gegenüber SMART angegebene E-Mail- oder Geschäftsadresse zu schicken oder erfolgen b) über das Produktaktualisierungsprogramm von SMART, das sich auf der Registerkarte „Hilfe“ unter „Auf Updates prüfen“ befindet.

13.13 Veröffentlichungen: In Anbetracht der hierunter gewährten Lizenz(en), darf SMART die lizenznehmende Organisation in einer vollständig oder partiell veröffentlichten Liste von SMART Endbenutzern ausweisen.

13.14 Fortbestand: Die vertraglichen Bestimmungen in den Abschnitten 2.2 (k), 2.3 (b), (d), (f), (g) und (k), 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13.1, 13.2, 13.6, 13.11, 13.12, 13.13 sowie des gegenwärtigen Abschnitts 13.14 bleiben auch nach einer Beendigung der gegenwärtigen Lizenz bestehen.

SMART und zu SMART gehörende Marken sind Marken von SMART Technologies ULC oder seiner Tochtergesellschaften und möglicherweise in den USA oder anderen Gerichtsbarkeiten eingetragen. Andere Marken, Logos und Kennzeichen sind Marken der jeweiligen Eigentümer.

© 2011, SMART Technologies

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Support Center

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SMART Response 2010 Software SP1 für Mac

InstallationshinweiseAnzeigen

Wenn Sie SMART Response 2010 Software installieren, müssen Sie auch SMART Notebook 10 Software und SMART Product Drivers installieren.

WICHTIG:

Wenn Sie SMART Notebook 10.7.150.0 auf Ihrem Computer installiert haben, laden Sie sich das nachstehende Patch herunter.

Administrator-DownloadsAusblenden

HINWEIS: Laden Sie die Software auf dieser Seite herunter, wenn Sie dieses SMART Produkt auf mehreren Computern installieren möchten. Wechseln Sie zu Downloads, wenn Sie die Software auf einem einzelnen Computer installieren möchten.

Um eine Version der SMART Response Software auf Ihrem Netzwerk zu installieren, befolgen Sie die nachfolgenden Schritte.

1. Laden Sie die SMART Install Manager Software herunter.

2. Laden Sie die SMART Notebook 2010 SP1 Software (mit der SMART Response Software, SMART Notebook Software und SMART Product Drivers) herunter.

3. Wenn Sie die SMART Notebook 10.7.150.0 Software auf Ihrem Computer installiert haben, laden Sie sich das Patch für die SMART Notebook Software herunter.

Sie können auch die Galeriesammlungen sowie das Lesson Activity Toolkit (unten) herunterladen und in Ihrem lokalen Netzwerk speichern oder auf CD oder DVD brennen.

Klicken Sie auf die Hyperlinks, um die Software auf Ihren Computer herunterzuladen. Befolgen Sie anschließend die Anweisungen auf dem Bildschirm.

Systemvoraussetzungen

  • 1 GHz PowerPC G4- oder G5-Prozessor oder Intel-Prozessor (universal binär)
  • 1 GB RAM
  • 700 MB freier Festplattenspeicher für die minimale Installation (2 GB für die vollständige Installation einschließlich Galeriesammlungen)
  • Mac OS X-Betriebssystem-Software Version 10.5.8 oder 10.6.x
  • Adobe Flash Player 10-Plugin (mit der SMART Response Software bereitgestellt)
  • Safari-Anwendungsprogramm 3.0.4 oder höher

Download-Details

SMART Install Manager

Verwenden Sie dieses Werkzeug, um die Installation der SMART Notebook Software auf Ihrem Netzwerkserver an Ihre Bedürfnisse anzupassen.

WICHTIG: Sie müssen auch die einzelnen Software- und Treiber-Downloads herunterladen, um das Administrator-Toolkit verwenden zu können.

Download-Details

Version: 1.0.22.0
Dateigröße: 38,0 MB
Sprachunterstützung: Diese Veröffentlichung ist nur auf Englisch verfügbar.

Download

SMART Response 2010 Software SP1

Diese Version der SMART Response Softwareenthält SMART Response, SMART Notebook und die SMART Product Drivers.

Download-Details

Version:

SMART Response Software:3.0.215.1, veröffentlicht am 14. Februar 2011
SMART NotebookSoftware:10.7.154.0, veröffentlicht am 21. März 2011
SMART Product Drivers:10.7.193.1, veröffentlicht am 14. Februar 2011

Dateigröße: 353,9 MB
Sprachunterstützung: Englisch

Download

Patch für die SMART Notebook 10.7 Software (nur Software)

Wenn Sie die SMART Notebook 10.7.150.0 Software auf Ihrem Computer installiert haben, laden Sie sich dieses Patch herunter. Das Patch hebt Produktbeschränkungen der vorherigen Version auf.

Download-Details

Version:

10.7.154.0

Dateigröße:

24 MB

Download

Galerie-Essentials

Laden Sie die .zip-Datei unten herunter und kopieren Sie den Inhalt des entpackten Ordners auf eine CD oder DVD. Um die vollständigen Galerie-Essentials herunterzuladen, doppelklicken Sie auf die Datei .gallerycollection und befolgen Sie die Anweisungen auf dem Bildschirm.

Version: 10.6
Dateigröße: 525,2 MB
Sprachunterstützung:
Albanisch Deutsch Portugiesisch (Brasilien)
Arabisch Griechisch Portugiesisch (Portugal)
Baskisch Hebräisch Rumänisch
Katalanisch Hindi Russisch
Chinesisch (vereinfacht) Ungarisch Slowakisch
Chinesisch (traditionell) Isländisch Slowenisch
Tschechisch Italienisch Spanisch
Dänisch Japanisch Spanisch (International)
Niederländisch Kasachisch Suaheli
Englisch (US) Koreanisch Schwedisch
English (GB) Lettisch Türkisch
Estnisch Litauisch Ukrainisch
Finnisch Mazedonisch Valenzianisch
Französisch Malaiisch Walisisch
Gälisch (Schottland) Maori
Gälisch (modernes Irisch)
Norwegisch
Galizisch
Polnisch

Download


Lesson Activity Toolkit

Laden Sie die .zip-Datei unten herunter und kopieren Sie den Inhalt des entpackten Ordners auf eine CD oder DVD. Um das vollständige Lesson Activity Toolkit herunterzuladen, doppelklicken Sie auf die Datei .gallerycollection und befolgen Sie die Anweisungen am Bildschirm.

Version: 2.0.1, veröffentlicht im März 2010
Dateigröße: 106 MB
Sprachunterstützung: Englisch

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Informationen zur SMART Response Software finden Sie in den Dokumenten unten:

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