Die Schulträger bündeln die Meldungen ihrer Schulen in einem oder in mehreren Förderanträgen und reichen diese beim Land ein. Die Beantragung der Gelder wird in den Ländern geregelt. Die Länder werden entsprechende Strukturen aufbauen und Kommunen sowie sonstige Sachaufwandsträger über Anforderungen, Verfahrenswege und ggf. Fristen informieren. In allen Ländern werden aber nicht die Schulen selbst, sondern die jeweiligen Schulträger die Anträge stellen.
Hinweis: Hier erscheinen sukzessive länderspezifische Informationen zur Vorgehensweise für die Beantragung von Fördermitteln in den einzelnen Ländern. Bereits gestartet: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
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