Im Rahmen des DigitalPakts Schule erhält Sachsen-Anhalt rund 137 Millionen Euro zur Förderung der digitalen Infrastruktur allgemeinbildender und beruflicher Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Antragsberechtigt sind Schulträger. Je Schulstandort kann der Schulträger mehrere Anträge stellen.
An Schulen sind folgende Investitionen (einschließlich Planung, Beschaffung, Einrichtung von Systemen, Aufbau, Inbetriebnahme, Erwerb von Lizenzen sowie Projektvorbereitende- und begleitende Beratungsleistungen) förderfähig.
Voll förderfähig sind:
Begrenzt förderfähig sind:
Nicht förderfähig sind:
Die Anträge müssen spätestens bis zum 30.06.2021 bei dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt eingereicht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
DigitalPaktSchule / LINDIUS
Herr Günther (Landeskoordinator)
Tel. (0345) 2042 -239
Antragsannehmende Stelle:
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
DigitalPakt Schule / LINDIUS
Riebeckplatz 9
06110 Halle (Saale)
Bewilligungsbehörde:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
IKT- und Schulbauförderung
Referat 306
Weitere Hinweise zur Verfahrensweise finden Sie in der Anlage. Diese können Sie hier herunterladen.
Unsere Partner vor Ort stehen Ihnen von der Planung bis zur Installation und Inbetriebnahme sowie Schulungen des Lehrpersonals zur Seite.
Sie wissen, wann und wie die Fördermittelbeantragung in den Ländern geregelt ist.